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Beratungseinsatz §37 Abs. 3 SGB XI

1 Std
65,52 Euro
David-Hansemann-Straße

Beschreibung

Ein Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI dient dazu, pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder a nderen nicht profesionellen Pflegekräften betreut werden, regelmäßig zu beraten. Ziel ist es die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und zu verbessern. Dabei erhalten die Pflegenden praktische Anleitung und Unterstützung im Umgang mit dem Pflegebedürftigen um eine angemessene und wirksame Pflege zu gewährleisten. Der Beratungseinsatz muss durchgeführt werden, wenn Pflegegeld bezogen wird. Pflegegrad 1 - Für PG 1 besteht keine Verpflichtung zu einem Beratungseinsatz, da für diesen Grad kein Pflegegeld bezogen werden kann. Pflegegrad 2 und 3 - Pflegebedürftige die Pflegegeld erhalten, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Pflegegrad 4 und 5 - Hier ist die Beratung sogar vierteljährlich erforderlich.


Umbuchung & Kündigung

Für Stornierungen und Umbuchungen bitten wir um eine Info mindestens 24 h vor dem Termin.


Kontaktangaben

  • David-Hansemann-Straße 18, Übach-Palenberg, Germany


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